Internationale Accounting Standards (IAS) - Teil 3
- Immatrielle Vermögenswerte IAS 38
Seit dem 1. Januar 2003 müssen börsennotierte Kapitalgesellschaften nicht mehr
nach HGB / GoB bilanzieren, sondern nach IAS (International Accounting
Standard). Alle anderen Unternehmen werden in den nächsten Jahren erwartungsgemäß
ebenfalls ihre Buchhaltung umstellen müssen. Verschiedene unserer Kunden in unterschiedlichen
Branchen wurden hierzu durch ihre Wirtschaftsprüfer bereits aufgefordert.
Aber gerade auch im Hinblick auf Basel II werden die Geldinstitute auf
eine Vereinheitlichung der Buchhaltungs- und Bilanzierungsvorschriften und gegenüber
ihren Kunden auf deren schnellstmögliche Umsetzung drängen.
Was bedeutet das für Unternehmen ?
Die IAS zwingen teilweise zu einer unterschiedlichen Behandlung einzelner
Buchungsvorgänge, z.B. verlangt IAS 38 die Bilanzierung von Software als
immaterielles Anlagevermögen. Dies hat konkrete Anforderungen an die IT und deren
Führungs- und Steuerungssysteme zur Folge. Daraus ergibt sich u.U. eine applikationsbezogene
Abrechnung von IT-Entwicklungs- und –betriebskosten.
Aber : Bilanzierte Software ist steuerrelevant . Die GoBS verlangen von
steuerrelevanter Software eine detaillierte Dokumentation der zu bilanzierenden
Software. Darüber hinaus werden konkrete Anforderungen an das Requirement Engineering,
das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung, das Konfigurationsmanagement,
die Implementation und den Betrieb (Einsatz) der zu bilanzierenden Software gestellt.
Die 25 Seiten umfassende Präsentation beinhaltet folgende Themen.
- Rechnungslegung nach IAS
- Vergleich immatrielles Anlagevermögen nach IAS und HGB
- Übersicht und Anwendungsbereich IAS 38
- Definition immatrieller Vermögenswert
- Kriterien für den Ansatz eines immatriellen Vermögenswertes
- Behandlung immatrieller Vermögenswerte
- AHK-Bewertung u. Neubewertung
- Immatrielle Vermögenswerte - Behandlung von Software
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