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Bilanzierung von Software beim Anwender
In dieser Präsentation wird aus Sicht der Wirtschafts- / Abschlussprüfung die
Frage untersucht, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Ausgaben und
Aufwendungen im Zusammenhang mit Software beim Softwareanwender zu aktivieren und
/ oder sofort als Aufwand zu erfassen sind.
Dazu einige Erläuterungen:
- IAS 38.8 verlangt Bilanzierung immaterieller Anlagevermögen
und zählt (auch selbst entwickelte) Software ausdrücklich als immaterielles
Anlagevermögen
- § 248 Abs. 2 HGB schließt unentgeltlich erworbenes immaterielles Anlagevermögen
ausdrück-lich von der Bilanzierungsmöglichkeit aus
- § 248 Abs. 2 HGB soll durch das seit Nov. 2007 als Referentenentwurf vorliegende
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ersatzlos gestrichen werden (deutsche Rechnungslegungsstandards
werden damit den europäischen Rechnungslegungslegungsvorschriften angepasst)
- Selbst entwickelte Software wird damit bilanzierungspflichtig
- Der Bedeutung der IT und der IT-Anwendungssysteme für das Unternehmen wird
damit in größerem Umfange Rechnung getragen
- Die Anforderungen wie sie sich aus dem IFRS Standard 38 – Immaterielles
Anlagevermögen ergeben, wurden entsprechend berücksichtigt und dargestellt.
Die Folgen bzw. die Bedeutung dieser Anforderungen für das Unternehmen werden
ebenfalls ausführlich dargestellt.


Die vom Autor Peter E. Teichreber dargestellte Präsentation umfasst mehr als
34 Seiten und beinhaltet folgende Themen und Gliederungspunkte:
- Einstufung Software als materielles und immaterielles AV
- Vergleich : Behandlung Immaterielles Anlagevermögen
- Bilanzgliederung nach IAS/IFRS (Übersicht)
- Gliederung IAS 38 - eine kurze Übersicht
- Anwendungsbereich des IAS 38
- Definition immaterieller Vermögenswert
- Kriterien für den Ansatz eines immateriellen Vermögenswertes
- Behandlung eines immateriellen Vermögenswertes
- Bewertung immaterieller Vermögenswert
- Bewertung immaterieller Vermögenswert zum Abschlussstichtag
- Immaterielle Vermögenswerte – Bedeutung für ...
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