Betriebliches Rechnungswesen - Betriebliche Buchführung für
klein und mittelständige Unternehmen
Die Buchführung ist der wichtigste Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens und die Fertigkeit, Buchungen richtig vorzunehmen, ist eine Grundqualifikation jeder kaufmännischen Aus- und Fortbildung. Und das es dieser Qualifikation mangelt zeigt sich an dem Umstand, dass in kaufmännischen Prüfungen in keinem anderen Fach so viele Prüfungskandidaten durchfallen wie in der Buchführung.
Diese Präsentation stellt die wichtigsten Grundzüge der kaufmännischen Rechnungslegung dar. Sie enthält alle grundlegenden Gedanken von den Rechnungsvorschriften, der Buchführungspflicht bis hin zur Bildung von Buchungssätzen.
Rechnungslegung ist der Oberbegriff für die Gesamtheit aller Aufzeichnungspflichten, mit denen interne und externe Interessenten Rechenschaft über die Geschäftsvorfälle und die finanzielle Lage des Unternehmens gegeben wird.
Allgemein hat das Rechnungswesen die Aufgabe, das gesamte Unternehmensgeschehen zahlenmäßig zu erfassen, zu überwachen und auszuwerten. Man unterscheidet hierbei folgende Schwerpunkte:
- Die Dokumentationsaufgabe: Die Aufzeichnung sämtlicher Geschäftsvorfälle anhand von Belegen: zeitnah, zeitrichtig, geordnet, lückenlos, wahr und fortlaufend
- Rechenschaftslegungs- und Informationsaufgabe: Periodeweise (jährliche) Berichterstattung an Unternehmenseigner, Behörden, Gläubiger (Kreditgeber) usw. über die Vermögens- und Ertragslage (Jahresabschluss)
- Kontrollaufgabe: Aussagen über Produktivität, Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des Unternehmens, seiner Betriebe und anderen Teilsystemen (z.B. Kostenstellen)
- Dispositionsaufgabe: Bereitstellung von Zahlenmaterial als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen, z.B. Investitionen, Märkte, Produktsortimente oder Absatzpolitiken.
Die Buchführung ist eine unternehmensbezogene Zeitraum- und Zeitpunktrechnung. Die zeitraumbezogene Rechnungslegung gipfelt in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die zeitpunktbezogene Rechnungslegung in der Bilanz.
Allgemein versteht man unter den Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens, das die Rechtsquelle einer Erkenntnisquelle aus den Vorschriften für ein relevantes Sachgebiet entnommen werden können. Die Buchhaltung ist hochgradig reglementiert und (etwa im Gegensatz zur Kostenrechnung, Statistik oder Planrechnung) von zahlreichen Rechtsquellen bis ins Detail geregelt.
Hierbei ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Rechnungslegung regeln von Bedeutung. Man unterscheidet dabei kodifiziertes Recht, Rechtssprechung und Gewohnheitsrecht. Alle drei Arten von Rechtsnormen kommen im Rechnungswesen vor.
In dem über 45 Seiten umfassenden Dokument werden u.a. folgende Themen behandelt:
- Bedeutung des Rechnungswesens und der Buchführung
- Rechtliche Grundlagen
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
- Inventur, Inventar und Bilanz
- Bilanz und Buchungsregeln
- Beispiele zur Buchungssystematik, Bilanzkonten und Erfolgskonten
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