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Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen
Zur Abgrenzung: Der Standard IDW PS 330 (Abschlussprüfung bei Einsatz von
Informationstechnologie) beinhaltet Anforderungen bei Prüfung von
Softwareprodukten NACH Implementierung im Unternehmensumfeld. Der in dieser
Präsentation beschrieben Standard beinhaltet Anforderungen bei Prüfung von
Softwareprodukten VOR Implementierung im Unternehmensumfeld. Deshalb erfolgt die
Prüfung beim
- Softwarehersteller (Fremd-Unternehmen)
- Software-Entwicklungsbereich (Bereich im eigenen Unternehmen)
oder
- Softwareanwender
VOR Implementierung im jeweiligen Unternehmensumfeld des Anwenders.
Der Standard entspricht Prüfungsstandards und wird bei der Verwendung der Arbeit eines externen Prüfers (IDW PS 320) bzw. Verwertung der Arbeit eines externen Sachverständigen (IDW PS 322) eingesetzt.

Die Prüfung umfasst folgende Bereiche:
- Voraussetzung ist eine geeignete Dokumentation
- Es erfolgt eine Bestandsaufnahme zu folgenden Themen:
- Prüfungsobjekt ( Anwendungssoftware )
- Testumgebung
- Hardwarekonfiguration
- eingesetzte Betriebssystemkomponente
- ggf. Netzwerksoftware
- Datenbankanwendung
- Die Inhalte der Prüfungen umfassen:
- Prüfung notwendige Verarbeitungsfunktionen
- Prüfung Richtigkeit Programmabläufe
- Richtigkeit programmierte Regeln zu den Verarbeitungsfunktionen
- Prüfung der Softwaresicherheit
- Prüfung der Dokumentation
Die vom Autor Peter E. Teichreber dargestellte Präsentation umfasst mehr als 45 Seiten und beinhaltet folgende Themen und Gliederungspunkte:
- Abgrenzung
- Umfang Prüfung von Softwareprodukten
- Ablauf Prüfung von Softwareprodukten
- Verfahrensprüfung
- Verarbeitungsfunktionen
- Prüfung der Softwaresicherheit
- Prüfung der Dokumentation
- Folgeprüfungen
- Vollständigkeitserklärung
- Berichterstattung und Softwarebescheinigung
- Verwendung von Softwarebescheinigungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
- Bedeutung der Anforderungen an Software für IT
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