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Rechnungslegung und Prüfung beim Einsatz von Informationstechnologie
Der Abschlussprüfer hat das IT-gestützte Rechnungslegungssystem daraufhin zu beurteilen, ob es den gesetzlichen Anforderungen insbesondere den Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen entspricht, um die geforderten Prüfungsaussagen über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung treffen zu können.
Es ist Aufgabe des Abschlussprüfers das IT-System des Unternehmens insoweit zu prüfen, als dessen Elemente dazu dienen, Daten über / zu Geschäftsvorfällen / betriebliche Aktivitäten zu verarbeiten, die der Rechnungslegung als Grundlage dienen oder direkt in elektronischer Form in diese eingehen.

Grundlage ist der IDW-Prüfungsstandard: Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB (IDW PS 340). Danach müssen Unternehmen Risikobeurteilungen zum IT-Einsatz durchführen, d.h.
- Ermittlung von Risiken, die
- Erreichung von Unternehmenszielen gefährden
- den Unternehmenszielen entgegenstehen
- Risikobeurteilung bildet Grundlage für Risikobeurteilung im Rahmen der
risikoorientierten Prüfungsplanung des Abschlussprüfers

Die vom Autor Peter E. Teichreber dargestellte Präsentation umfasst mehr als 50 Seiten und beinhaltet folgende Themen und Gliederungspunktes
- Vorbemerkungen
- Ziele und Umfang von IT-Systemprüfungen
(Ziele, Risiken, Vorgehensweise und Besonderheiten)
- Durchführung von IT-Systemprüfungen
- IT-gestützte Prüfungstechniken
- Dokumentation und Berichterstattung
- Übereinstimmung mit ISA
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