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Corporate Governance

("Unternehmenssteuerung oder -herrschaft") beschäftigt sich mit dem Setzen und Einhalten von Regeln, die für Mitarbeiter von Unternehmen bzw. Unternehmen selbst gelten. Diese Rahmenbedingungen können von unterschiedlichsten Interessengruppen gesteckt werden, sei es durch den Gesetzgeber, die Eigentümer, die Mitarbeiter, den Aufsichts- oder Verwaltungsrat, das Management, die Geschäftspartner, die menschliche Gesellschaft und andere.

Aufgrund der unterschiedlichen Interessenten ist dieses Thema gar nicht so einfach zu greifen. Je nachdem, wer die Richtlinie setzt, steht sie in einem Gesetz, im Unternehmensleitbild, in Weisungen, Absichtserklärungen oder auch gar nirgends. Solche Richtlinien können verpflichtend sein, bei anderen ist die Einhaltung gern gesehen. Oft haben Unternehmen sogar eigene Fachstellen, die sich darum bemühen, dass ihr Unternehmen solche Rahmenbedingungen und Richtlinien einhält.

Corporate Governance hat für börsennotierte Unternehmen die größte Bedeutung.

Corporate Governance umfaßt allgemein die Gesamtheit aller internationalen und nationalen Werte und Grundsätze für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung, welche sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Unternehmensführung von Unternehmen gelten. Corporate Governance ist dabei nicht als starres System von Regeln und Vorschriften zu verstehen, sondern im Gegenteil eher als ein Prozess sich ständig entsprechend aktueller Anforderungen weiterentwickelnder Grundsätze und Normen. Dabei kann es auf internationaler Ebene je nach Land zu unterschiedlichen Corporate Governance Regelungen kommen, da mit den nationalen Bestimmungen jeweils auf länderspezifische Umstände und Gegebenheiten eingegangen wird. Corporate Governance ist also kein international einheitliches Regelwerk, sondern bis auf einige wenige international anerkannte, gemeinsame Grundsätze ein länderspezifisches Verständnis verantwortungsbewußter Unternehmensführung. Neben länderspezifischer Corporate Governance Bestimmungen exsistieren aber auch länderübergreifende branchenspezifische Regelungen (siehe z.B. Basel I und II).


Corporate Governance ist dabei sehr vielschichtig und umfaßt obligatorische und freiwillige Maßnahmen: die Einhaltung von Gesetzen und Regelwerken (Compliance), die Befolgung anerkannter Standards und Empfehlungen sowie die Entwicklung und Befolgung eigener Unternehmensleitlinien. Ein weiterer Aspekt der Corporate Governance liegt in der Ausgestaltung und Implementierung von Leitungs- und Kontrollstrukturen.

 

Kennzeichen guter Corporate Governance:

  • Effiziente Unternehmensleitung
  • Wahrung der Aktionärsinteressen
  • Zielgerichtete Zusammenarbeit der Unternehmensleitung und -überwachung
  • Transparenz in der Unternehmenskommunikation
  • Angemessener Umgang mit Risiken
  • Managemententscheidungen sind auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtet

Gute Corporate Governance gewährleistet verantwortliche, qualifizierte, transparent und auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Unternehmensführung und soll darüber das Vertrauen von Aktionären und Investoren in den Kapitalmarkt stärken.

Darüber hinaus gibt es seit einiger Zeit Bemühungen, die Idee der Corporate Governance für weitere Organisationen des öffentlichen und halb-privaten Sektors nutzbar zu machen, z.B. für Genossenschaften ("Cooperative Governance"), Stiftungen, Vereine ("Non-Profit Governance") oder öffentliche Betriebe. Es ist davon auszugehen, dass diese Tendenzen in Zukunft verstärkt durchschlagen werden.

 

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