Corporate Governance
("Unternehmenssteuerung
oder -herrschaft")
beschäftigt
sich mit dem
Setzen und
Einhalten
von Regeln,
die für
Mitarbeiter
von
Unternehmen
bzw.
Unternehmen
selbst
gelten.
Diese
Rahmenbedingungen
können von
unterschiedlichsten
Interessengruppen
gesteckt
werden, sei
es durch den
Gesetzgeber,
die
Eigentümer,
die
Mitarbeiter,
den
Aufsichts-
oder
Verwaltungsrat,
das
Management,
die
Geschäftspartner,
die
menschliche
Gesellschaft
und andere.
Aufgrund der
unterschiedlichen
Interessenten
ist dieses
Thema gar
nicht so
einfach zu
greifen. Je
nachdem, wer
die
Richtlinie
setzt, steht
sie in einem
Gesetz, im
Unternehmensleitbild,
in
Weisungen,
Absichtserklärungen
oder auch
gar
nirgends.
Solche
Richtlinien
können
verpflichtend
sein, bei
anderen ist
die
Einhaltung
gern
gesehen. Oft
haben
Unternehmen
sogar eigene
Fachstellen,
die sich
darum
bemühen,
dass ihr
Unternehmen
solche
Rahmenbedingungen
und
Richtlinien
einhält.
Corporate
Governance
hat für
börsennotierte
Unternehmen
die größte
Bedeutung.
Corporate
Governance
umfaßt
allgemein
die
Gesamtheit
aller
internationalen
und
nationalen
Werte und
Grundsätze
für eine
gute und
verantwortungsvolle
Unternehmensführung,
welche
sowohl für
die
Mitarbeiter
als auch für
die
Unternehmensführung
von
Unternehmen
gelten.
Corporate
Governance
ist dabei
nicht als
starres
System von
Regeln und
Vorschriften
zu
verstehen,
sondern im
Gegenteil
eher als ein
Prozess sich
ständig
entsprechend
aktueller
Anforderungen
weiterentwickelnder
Grundsätze
und Normen.
Dabei kann
es auf
internationaler
Ebene je
nach Land zu
unterschiedlichen
Corporate
Governance
Regelungen
kommen, da
mit den
nationalen
Bestimmungen
jeweils auf
länderspezifische
Umstände und
Gegebenheiten
eingegangen
wird.
Corporate
Governance
ist also
kein
international
einheitliches
Regelwerk,
sondern bis
auf einige
wenige
international
anerkannte,
gemeinsame
Grundsätze
ein
länderspezifisches
Verständnis
verantwortungsbewußter
Unternehmensführung.
Neben
länderspezifischer
Corporate
Governance
Bestimmungen
exsistieren
aber auch
länderübergreifende
branchenspezifische
Regelungen
(siehe z.B.
Basel I und
II).
Corporate
Governance
ist dabei
sehr
vielschichtig
und umfaßt
obligatorische
und
freiwillige
Maßnahmen:
die
Einhaltung
von Gesetzen
und
Regelwerken
(Compliance),
die
Befolgung
anerkannter
Standards
und
Empfehlungen
sowie die
Entwicklung
und
Befolgung
eigener
Unternehmensleitlinien.
Ein weiterer
Aspekt der
Corporate
Governance
liegt in der
Ausgestaltung
und
Implementierung
von
Leitungs-
und
Kontrollstrukturen.
Kennzeichen
guter
Corporate
Governance:
-
Effiziente
Unternehmensleitung
-
Wahrung
der
Aktionärsinteressen
-
Zielgerichtete
Zusammenarbeit
der
Unternehmensleitung
und
-überwachung
-
Transparenz
in der
Unternehmenskommunikation
-
Angemessener
Umgang
mit
Risiken
-
Managemententscheidungen
sind auf
langfristige
Wertschöpfung
ausgerichtet
Gute
Corporate
Governance
gewährleistet
verantwortliche,
qualifizierte,
transparent
und auf den
langfristigen
Erfolg
ausgerichtete
Unternehmensführung
und soll
darüber das
Vertrauen
von
Aktionären
und
Investoren
in den
Kapitalmarkt
stärken.
Darüber
hinaus gibt
es seit
einiger Zeit
Bemühungen,
die Idee der
Corporate
Governance
für weitere
Organisationen
des
öffentlichen
und
halb-privaten
Sektors
nutzbar zu
machen, z.B.
für
Genossenschaften
("Cooperative
Governance"),
Stiftungen,
Vereine ("Non-Profit
Governance")
oder
öffentliche
Betriebe. Es
ist davon
auszugehen,
dass diese
Tendenzen in
Zukunft
verstärkt
durchschlagen
werden.
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